Camping-Oase Steinbruchsee Süplingen
... einfach entspannen...

Campingplatzordnung

Liebe Gäste,
das Team der Camping-Oase Steinbruchsee Süplingen heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.


Für die Nutzung des Platzes und des Sees gilt für alle Gäste nachfolgende Ordnung:
1. Achten Sie auf Ordnung und Sauberkeit und seien Sie rücksichtsvoll gegenüber anderen Gästen. Behandeln Sie die Anlagen und die vorgefundene Natur schonend und beschädigen Sie diese nicht. Das Gelände ist naturnah. Es wird keine Haftung für Schäden aus der Nutzung der Anlagen und des Geländes des Erholungsparks übernommen. Das Überfliegen des Geländes mit Modellflugzeugen oder Drohnen ist verboten.


2. Das Gelände ist eine verkehrsberuhigte Zone im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Pkw sind auf dem zugewiesenen Park- oder Stellplatz, nach Anweisung der Platzleitung, in Abhänigigeit der Auslastung des Platzes abzustellen bzw. zu parken. Das Umherfahren ist zu unterlassen. Tagesgästen steht der Parkplatz vor dem Gelände kostenpflichtig zur Verfügung.


3. Angemeldete Campinggäste dürfen an ihren Stellplätzen  grillen und nach Voranmeldung den Grillplatz nutzen. Feuerschalen können genutzt werden. Andere offene Feuer, Fackeln, sowie Feuer im Grill sind nicht gestattet. Bei Waldbrandgefahr gelten für das Grillen, für das Feuer und für das Parken Sonderregelungen.


4. Von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr ist Platzruhe. Vermeiden Sie während dieser Zeit unnötigen Lärm, Musik und laute Unterhaltung. Von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr besteht darüber hinaus ein Fahrverbot. Die Schrankenanlage bleibt geschlossen und ist nur in Notsituationen befahrbar. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist ruhestörender Lärm zu unterlassen.


5. Für Sport und Spiel stehen von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr die Freizeit- und Spielflächen zur Verfügung. Eltern und Erzieher üben die Aufsichtspflicht über ihre Kinder uneingeschränkt aus. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Die Camping- Oase Süplingen übernimmt keine Haftung. Während der Platzruhe von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr sind lärmende Sport- und Spielaktivitäten zu unterlassen.


6. Am See gibt es keine Badeaufsicht. Das Baden geschieht auf eigene Gefahr. (seperat geltende unten stehende Badeordnung)


7. Hunde sind im Gelände des Erholungsparks willkommen. Sie sind angeleint zu halten. Am Sandstrand des Sees besteht Hundeverbot. Hunde dürfen nicht im See baden. Hundekot ist vom Hundebesitzer zu entfernen. Katzen dürfen mitgebracht werden, wenn sie gechipt und sterilisiert sind. Das Anfüttern und Halten verwilderter Hauskatzen und sonstiger Tiere  ist verboten.


8. Tauchen im See ist erlaubt. Taucher melden sich vor dem Tauchgang in der Rezeption an.


9. Angeln ist in der Neben-Saison (März-Mai und September–Oktober) erlaubt. Den Preis für Angelkarten finden Sie HIER.


10. Campinggäste melden sich vor dem Nutzen des Campingplatzes in der Rezeption entsprechend an. Dazu bitten wir um die Vorlage des Personalausweises oder Passes. Es gelten die entsprechenden AGB’s, die Bezahlung erfolgt bei Anreise. Unter 18 Jahre alte Gäste dürfen den Campingplatz nur in Begleitung Erziehungsberechtigter nutzen oder weisen sich mit entsprechender Vollmacht der Erziehungsberechtigen aus.


11. Campinggäste bringen Wertstoffe und Restmüll zum Wertstoffhof an der Rezeption oder verbringen diesen in die  bereitgestellten Tonnen auf dem Platz. Wir bitten um korrekte Mülltrennung. Glas bitten wir getrennt in die bereitgestellten Behälter  zu entsorgen. Die Entsorgung von Grobmüll und elektrischen Geräten ist untersagt.


12. Der Eingangsbereich des Campinplatzes  ist videoüberwacht.


13. Die Mitarbeiter des Erholungsparks üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Sie haben die Berechtigung, Personen das Betreten des Erholungsparks zu verweigern oder aus diesem zu verweisen, wenn es für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit erforderlich erscheint. Bei Verletzung dieser Ordnung können Verwarnungen ausgesprochen, Entgelte erhoben und langfristige Hausverbote erteilt

werden. Nicht auf dem Campingplatz angemeldete Erwachsene, Tagesbesucher haben das Gelände von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr zu verlassen.

Dies gilt auch für nicht angemeldete Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung Erziehungsberechtigter sind.


14. Datenschutz: Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte übermittelt oder Onlinediensten zur Verfügung gestellt. Wir wahren ihre persönlichen Rechte.


Bade- und Gewässerordnung für den Steinbruchsee Süplingen


Im Interesse der Allgemeinheit haben alle Gäste und Nutzer des Steinbruchsees nachfolgendes zu beachten:

1. Allgemein:
Das Gewässer befindet sich auf dem Areal der Camping-Oase Süplingen und wird verschiedenartig genutzt.
Alle Nutzer sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Es handelt sich um ein naturbelassenes Gewässer, welches somit naturgemäß Gefahren in sich verbirgt.


2. Badeordnung:
- Es gibt keine Badeaufsicht, das Baden und schwimmen geschieht auf eigene Gefahr!
- Der Einstieg in den See hat nur über die vorhandnen Treppen oder den eingegrenzten Strandbereich zu erfolgen!
- Sprünge in den See von den Einstiegstreppen aus sind verboten!
- Am gesamten See sind Gefahrenstellen am Ufer und im Wasser nicht auszuschließen!
- Eltern und Aufsichtsberechtigte haben die umfassende Aufsichtspflicht für Kinder und Hilfsbedürftige!
- Nicht überhitzt in das Wasser gehen, nicht Kopf über ins flache Wasser springen, nicht unter Alkohol- und Drogeneinfluss baden oder schwimmen gehen!
- Der persönliche Gesundheitszustand und die schwimmerischen Fähigkeiten sind unbedingt zu beachten!
- Bei Gewitter und Dunkelheit besteht Badeverbot!
- Badegäste haben Rücksicht aufeinander und andere Seenutzer zu nehmen, es ist alles zu unterlassen, was andere Gäste belästigt oder gefährdet!
- Hunde sind angeleint zu führen. Hunde dürfen nicht im See baden!


3. Boote:
- Boote dürfen auf dem See nicht benutzt werden. Das Nutzen des Sees mit Modelbooten ist ebenfalls untersagt.
--> Ausnahmen: Schlauchboote, Kanus, Stand–UP-Paddle (SUP)


4. Hausrecht:
Die Mitarbeiter der Camping-Oase üben das Hausrecht aus - den Anweisungen ist Folge zu leisten.
Sie haben die Berechtigung, Personen das Betreten des Geländes zu verweigern oder aus diesem zu verweisen, wenn es für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit erforderlich erscheint.
Es kann langfristig Hausverbot erteilt werden, wenn die Bade- oder  Campinplatzordnung wiederholt oder schwer verletzt werden.


5. Haftungsauschluss:
Mit Betreten des Geländes/Erholungsparks, der zuvor bezahlten Gästeeintrittskarte für das Gelände oder der Buchung eines Campingplatzes  erklärt sich der Nutzer mit der Bade- und Campingplatzverordnunung einverstanden. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder deren Erfüllungsgehilfen erleidet.
Jeder Platzbesucher haftet der Inhaberin/ Pächterin für alle, von Ihm verursachten Personen,- Sach-  und Vermögensschäden.


6. Badegewässerqualität:

Da uns das Wohl aller Gäste am Herzen liegt, lassen wir jedes Jahr die Wasserqualität des Steinbruchsees überprüfen.

Weitere Informationen dazu finden Sie direkt auf der offiziellen Homepage des Landes Sachsen-Anhalt.


Süplingen, Februar 2023, Geschäftsführer Thomas Kopf, Camping-Oase Steinbruchsee Süplingen UG